Was dürfen MFA mit Röntgenschein?
Medizinische Fachangestellte (MFA) erweitern mit dem Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz – meist als „Röntgenschein“ bezeichnet – ihr persönliches Einsatzspektrum im Rahmen radiologischer Untersuchungen. Grundlage ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs auf Basis von § 145 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Die dabei vermittelten fachlichen Fähigkeiten sind essenziell, um unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenaufnahmen – zum Beispiel beim Verdacht auf Lungenkrebs oder einen Knochenbruch (Fraktur) – durchführen zu können. Gleichwohl verfügen MFA trotz Röntgenschein MFA nicht über dieselben Kompetenzen, über die Medizinischen Technologen für Radiologie (MTR) verfügen.
Erlaubte Tätigkeiten für MFA mit Röntgenschein
Mit den nachgewiesenen Kenntnissen im Strahlenschutz dürfen MFA die technische Durchführung von angeordneten Röntgenmaßnahmen übernehmen. Das bedeutet: Der fachkundige Arzt muss sich während der Untersuchung im Haus bzw. in der Praxis aufhalten und erreichbar sein. Die Kompetenzen der MFA mit Röntgenschein umfassen
- das Positionieren des Patienten, um die bestmögliche Aufnahmequalität zu erreichen,
- die Bedienung des Röntgengeräts im Rahmen der Bildakquisition und
- die Sicherstellung notwendiger Strahlenschutzmaßnahmen.
Weiterhin können MFA mit anerkanntem Röntgenschein alle ärztlich bzw. durch die Protokolle vorgegebenen Parameter für die Aufnahme am Röntgengerät einstellen.
Zu den typischen Einsatzbereichen von MFA mit Röntenschein gehören radiologische, orthopädische, chirurgische oder allgemeinmedizinische Praxen mit eigenem Röntgenbetrieb, die im Rahmen der konventionellen Röntgendiagnostik Aufnahmen des Skeletts, der Lunge oder des Abdomens anfertigen.
Die Anordnung der Untersuchung vor dem Hintergrund der rechtfertigenden Indikation und die Befundung der Röntgenbilder obliegen jedoch stets dem Arzt und sind in keinem Fall an die MFA delegierbar.
Was MFA trotz Röntgenscheins nicht dürfen
Die Befugnisse von MFA werden durch den Röntgenschein nicht nur erweitert, sondern auch klar begrenzt, da sie Röntgenaufnahmen weder selbstständig noch ohne Anwesenheit eines fachkundigen Arztes durchführen dürfen. Verlässt der Arzt beispielsweise nach der Begutachtung des Patienten und der Festlegung der Indikation die Praxis, darf der/die MFA keine Röntgenuntersuchung durchführen.
Ganz praktisch setzen die Rahmenbedingungen des Röntgenscheins damit der Teleradiologie Grenzen, wenn der Arzt und Patient bei der Untersuchung räumlich getrennt sind. Hier ist der Einsatz von MFA selbst mit dem Nachweis unzulässig. Gemäß den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung ist die Durchführung teleradiologischer Untersuchungen ausschließlich Personen mit entsprechender Fachkunde im Strahlenschutz vorbehalten. Somit ist die Durchführung einer teleradiologischen Untersuchungen durch einen/eine MFA mit Röntgenschein auch dann nicht zulässig, wenn eine berechtigte Person dabei die Aufsicht führt.
Wie wird der Röntgenschein erworben?
Für den Erwerb des Röntgenscheins ist die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme ist die abgeschlossene medizinische Berufsausbildung zur MFA. Die Qualifikationskurs umfasst 90 Unterrichtseinheiten, in denen es um
- Strahlenphysik,
- Strahlenschutz,
- technische Anwendungen sowie
- gesetzliche Rahmenbedingungen
geht. Teil des Röntgenscheins sind neben theoretischen Inhalten auch praktische Aspekte. Die ausgestellte Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig aktualisiert werden, da der Schein und die mit ihm verbundenen Befugnisse ansonsten erlöschen.
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Fazit: Der Röntgenschein ist eine sinnvolle Zusatzqualifikation für MFA
MFA werden in Bereichen eingesetzt, in denen Röntgen zum diagnostischen Standard gehört. Daher ist es für Praxen von Vorteil, wenn neben den MTR auf die MFA in der Lage sind, die Untersuchungen an Patienten durchzuführen. Damit ist der Röntgenschein für MFA eine wertvolle Zusatzqualifikation, die die Einsatzmöglichkeiten erweitert und damit die eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Neben dem Röntgenschein können MFA weitere Zusatzqualifikationen erwerben, beispielsweise als Fachkraft für Mammadiagnostik.
Wichtig ist aber auch, dass sich die Befugnisse eines/einer MFA trotz vorliegenden Röntgenscheins klar von denen eines/einer MTR abgrenzen, deren Aufgaben im radiologischen Diagnostikspektrum mit Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) wesentlich weiter reichen.

