Werden schlechte MRT-Befunde Patienten sofort mitgeteilt?
Im Rahmen radiologischer Untersuchungen sind Ärzte und Radiologieassistenten regelmäßig mit Patienten konfrontiert, bei denen der Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung besteht. Dieser wird unter anderem – je nach Fall – mittels einer Magnetresonanztomographie (MRT) oder einer Computertomographie (CT) eingehend überprüft.
Betroffene haben natürlich ein berechtigtes Interesse daran, schnellstmöglich über die Situation aufgeklärt zu werden. Es liegt im Interesse der Patienten, umgehend über entdeckte Tumore oder Anzeichen einer Demenz (die sich mit nuklearmedizinischen Verfahren identifizieren lässt) informiert zu werden. Gleichwohl ist eine Besprechung des Befundes unmittelbar nach der MRT-Untersuchung in der radiologischen Praxis eher selten.

Grundlegender Überblick über die MRT-Untersuchung
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- MRT-Scans werden in der Regel von Haus- und Fachärzten als Zuweiser angefordert.
- Zur Untersuchungsvorbereitung gehört die Patientenaufklärung.
- Die MRT kommt unter anderem zur Bildgebung bei der Suche nach einem Tumor zum Einsatz.
Eine MRT wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn behandelnde Arzt – häufig aus der Allgemeinmedizin, der Onkologie, der Inneren Medizin oder der Orthopädie – für die Überprüfung einer Verdachtsdiagnose Unterstützung durch die Bildgebung benötigen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Unfallbehandlung der Fall sein, wenn der Verdacht auf eine komplexe Fraktur (zum Beispiel ein Trümmerbruch am Ellenbogengelenk oder die Pilon-Fraktur des Sprunggelenks) vorliegt und neben der CT eine MRT zur Beurteilung von Weichgewebeverletzungen erforderlich ist.
Besonders wichtig sind die bildgebenden Verfahren aber in der Onkologie, wenn es um
- die Erstdiagnose von Tumoren,
- eine Suche nach Metastasen,
- die Beurteilung der Wächterlymphknoten,
- das Tumor-Staging,
- die Verlaufskontrolle der Therapie
geht. Der Vorteil der MRT ist die minimalinvasive und belastungsarme Darstellung der verschiedenen Pathologien. Um die Untersuchung durchführen zu können, ist (bis auf wenige Ausnahmen) eine Überweisung des Patienten an die Radiologie erforderlich. Liegt die Überweisung vor, kann der Patient einen Termin in einer Radiologiepraxis vereinbaren. Zur Vorbereitung auf die Untersuchung gehört auch die Patientenaufklärung, die je nach Fragestellung und Praxis schriftlich oder persönlich stattfinden kann.
Grundsätzlich besteht ein Recht des Patienten auf die Aufklärung. Zentraler Inhalt ist die Erläuterung des Untersuchungsablaufs sowie die Thematisierung möglicher Komplikationen und Nebenwirkungen. Für die Radiologiepraxis ist die Aufklärung zudem wichtig, um Aspekte wie die Nierenfunktion (bei Kontrastmittelgabe) und das etwaige Bestehen von Allergien zu überprüfen.
Der Ablauf der MRT-Untersuchung
Die eigentliche Untersuchung kann direkt nach der Patientenaufklärung oder in einem separaten Termin erfolgen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Während sich andere Untersuchungen wie die Sonographie (Ultraschall) und das Röntgen sich vergleichsweise einfach durchführen lassen, benötigt eine MRT eine intensivere Planung und Vorbereitung.
Die eigentliche Durchführung der Untersuchung und Betreuung der Patienten übernehmen häufig Radiologieassistenten. Diese übernehmen auch die Lagerung der Patienten und die Bedienung der Geräte. Muss der Patient sediert werden bzw. ist eine Vollnarkose erforderlich, ist zudem ein Anästhesist eingebunden.
Die Auswertung der Aufnahmen und Befundung ist Aufgabe eines Facharztes für Radiologie. Angesichts des hohen Bedarfs an bildgebender Diagnostik erfolgt die Befundung häufig nicht direkt nach der Untersuchung – sondern mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Einfluss auf die Dauer haben verschiedene Faktoren, wie die Dringlichkeit und das Patientenaufkommen.
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Wann wird ein ungünstiger Befund mitgeteilt?
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Eine Auswertung der MRT-Aufnahmen erfolgt meist erst nach der Untersuchung.
- Die Mitteilung von MRT-Befunden findet normalerweise erst durch den behandelnden Arzt mit einigen Tagen Abstand statt.
- Anhand der Ergebnisse des Befundberichts kann der behandelnde Arzt die nächsten Schritte planen.
Prinzipiell gibt es zwischen den Untersuchungen Unterschiede. Bei einer Ultraschalluntersuchung besteht eine realistische Chance, direkt im Anschluss zumindest eine erste Einschätzung zu erhalten, da das Verfahren Bilder in Echtzeit liefert.
Bei anderen Verfahren, bei denen der Prozess der Bildgebung technisch anders funktioniert, erfordert die Befundung mitunter mehr Zeit – so auch bei der MRT. Dabei arbeiten Radiologen unter anderem mit verschiedenen Bildbearbeitungsprotokollen und Filtern, um die Aussagekraft bzw. Qualität der Bilder zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ungewöhnlich, dass die Befundung sowie die Erstellung des Befundberichts und dessen Versand an den behandelnden Arzt in der Regel mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Befundbesprechung und Therapieplanung
Die eigentliche Besprechung des Befundes findet typischerweise durch den behandelnden (überweisenden) Arzt statt. Dazu wird gerade bei einem schwerwiegenden Befund ein zeitnaher Gesprächstermin vereinbart. Handelt es sich um einen Befund, der keinen dringenden Handlungsbedarf nach sich zieht, kann der Termin auch mit einem gewissen zeitlichen Abstand stattfinden. Mitunter kann der Arzt im Fall eines negativen Befundes (es sind keine Auffälligkeiten zu erkennen gewesen) den Patienten per Telefon informieren, um Entwarnung geben.
Sofern sich aus dem Befund eine Situation ergibt, die eine weiterführende Diagnostik (unklarer Befund und nicht eindeutige Ergebnisse; unter anderem Erforderlichkeit einer Biopsie) nach sich zieht oder den Verdacht bestätigt, wird der behandelnde Arzt weitere Maßnahmen einleiten. Wie diese aussehen, hängt vom Befund ab.
Bestätigt sich ein initialer Krebsverdacht, geht es in vielen Fällen um eine chirurgische Entfernung mit adjuvanter (begleitender) Chemo- oder Strahlentherapie. Im Rahmen der Entfernung wird häufig auch die Absiedelung in den Wächterlymphknoten überprüft. Im Rahmen der Therapieüberwachung kann es zu wiederholten bildgebenden Untersuchungen kommen.
Fazit: Ein ungünstiger Befund wird nicht direkt nach der MRT-Untersuchung besprochen
Anders als es sich viele Patienten vorstellen und zum Teil auch wünschen, findet in der Radiologiepraxis nach der MRT-Untersuchung in der Regel keine umfassende Befundbesprechung statt. Dies hat mehrere Gründe. Einerseits sind die Termine der Radiologieärzte sehr eng getaktet. Auf der anderen Seite erfolgt eine eingehende Befundung nicht direkt nach der Untersuchung. Die Besprechung eines schwerwiegenden Befundes und die weitere Behandlungsplanung übernimmt im Normalfall der behandelnde Arzt.
FAQ zur Benachrichtigung über MRT-Befunde: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Können die Radiologieassistenten erste Vermutungen äußern?
Die Aufgabe des Personals der Radiologiepraxis besteht in der Betreuung der Patienten, der Sicherstellung einer umfassenden Qualität der Untersuchungen sowie der Umsetzung von Strahlenschutzprotokollen. Radiologieassistenten nehmen daher keine Auswertung der Aufnahmen vor.
Kann ich als Patient meine Befundberichte einsehen?
Ja, dieses Recht ist gesetzlich verankert. Grundsätzlich haben Patienten nach radiologischen Untersuchungen Anspruch auf Einsicht in den Befundbericht, der in Kopie direkt durch die Radiologiepraxis oder den Arzt zur Verfügung gestellt werden kann.
Wie schnell erfahre ich einen MRT-Befund?
Die Wartezeiten sind sehr unterschiedlich und können zwischen den Praxen variieren. Dies ist unter anderem dadurch begründet, dass der Radiologe für die Befundung zunächst einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen anschließend noch an den behandelnden Arzt schicken muss.