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In den Fachgebieten der Radiologie und der Nuklearmedizin wird ein weites Spektrum minimalinvasiver Untersuchungsmethoden zur Abklärung unterschiedlichster Verdachtsfälle angeboten. Allerdings müssen bei den meisten Verfahren seitens des Patienten bestimmte grundlegende Voraussetzungen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann das Verfahren möglicherweise nicht zur Anwendung kommen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und geben Ihnen einen Überblick über die Kontraindikationen bei radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen.
Inhalt

Welche Kontraindikationen sprechen gegen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung?

Moderne Bildgebungsverfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT), die Computertomographie (CT), die PET-CT oder die SPECT-CT sind in der medizinischen Diagnostik essenziell geworden. Die Untersuchungen liefern präzise Aufnahmen von Organen, Knochen sowie Gewebe und ermöglichen damit eine schnelle und differenzierte Diagnosestellung.

Gleichwohl gibt es Situationen, in denen der Einsatz einer radiologischen Untersuchung kritisch sein kann. Eine sogenannte „Kontraindikation“ (Gegenanzeige) kann unterschiedliche medizinische Ursachen haben. Vor allem geht es um besondere Rahmenbedingungen, die auf Seiten des Patienten bestehen (wie eine Schwangerschaft). Je nach konkreter Kontraindikation darf die Untersuchung nur nach eingehender Abwägung von Risiko und Nutzen oder gar nicht erfolgen.

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Absolute vs. relative Kontraindikationen – Begriffsklärung und Beispiele

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Kontraindikationen sind das Ergebnis patientenindividueller Bedingungen, aus denen besondere Risiken entstehen können.
  • Eine Kontraindikation steht in der Regel im Zusammenhang mit den physikalischen Grundlagen des jeweiligen Verfahrens (beispielsweise einer Strahlungswirkung).
  • Radiologen müssen beim Vorliegen Alternativen oder angepasste Untersuchungsprotokolle auswählen.

In der Medizin wird zwischen absoluten Kontraindikationen und relativen Kontraindikationen unterschieden. Während die Untersuchung bei einer absoluten Kontraindikation grundsätzlich nicht durchführbar ist, hängt die Durchführbarkeit im Fall der relativen Kontraindikation von einer Nutzen-Risiko-Abwägung ab. Kommt diese zu einem positiven Ergebnis, überwiegt also der Nutzen für den Patienten gegenüber dem von ihm zu tragenden Risiko, wird der Arzt die Durchführung empfehlen.

Beispiel einer absoluten Kontraindikation: Das Vorliegen einer Schwangerschaft gilt im Zusammenhang mit Röntgenuntersuchungen des Bauchraums, einer Kolonographie oder Scans in der Nuklearmedizin (ein Teilgebiet der Radiologie) als Kontraindikation. Der Strahlenschutz des Fötus hat hier Priorität.

Beispiel einer relativen Kontraindikation: Soll bei der Untersuchung ein Röntgenkontrastmittel (jodhaltig) verwendet werden, ist eine vorliegende Fehlfunktion der Schilddrüse eine relative Kontraindikation. In diesem Fall kann die Untersuchung soweit durchgeführt werden, soweit sie ohne Gabe des Kontrastmittels möglich ist.

Die Bedeutung der Patientenaufklärung

Im Zusammenhang mit Kontraindikationen nimmt die Patientenaufklärung eine zentrale Rolle ein. Im Rahmen dieser Aufklärung wird der Patient nicht nur über den Ablauf und mögliche Komplikationen informiert, denn es geht darüber hinaus auch um Aspekte wie:

  • Schwangerschaften,
  • Vorerkrankungen (Schilddrüsen- und Nierenfunktion),
  • Angststörungen (Klaustrophobie etc.).

Anhand der Patienteninformationen kann der Radiologe eine Risikoabschätzung vornehmen und erforderlichenfalls eine alternative Untersuchungsmethode vorschlagen.

Kontraindikationen in den einzelnen Untersuchungsbereichen

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Eine mögliche Kontraindikation bezieht sich immer auf die spezifischen Merkmale der jeweiligen Untersuchungsmethode.
  • Beim Einsatz von Strahlung bedingt eine Schwangerschaft regelmäßig eine Kontraindikation.
  • Bei MRT-Scans können Implantate im Körper des Patienten gegen die Durchführung sprechen.

Radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungsmethoden basieren auf verschiedenen physikalischen Prozessen. Damit – und durch die unterschiedlichen Radiopharmaka (schwach radioaktive Arzneimittel, in der Diagnostik auch als Radiotracer bezeichnet) – entstehen jeweils individuelle Kontraindikationen.

Kontraindikationen bei der MRT

Bei einer MRT werden Magnete verwendet, die starke Magnetfelder aufbauen und in Kombination mit Hochfrequenzimpulsen über Wasserstoffatome Organe und Gewebe sichtbar machen.

Aus der Funktionsweise ergeben sich absolute Kontraindikationen für:

  • nicht MR-kompatible Herzschrittmacher/Defibrillatoren (es besteht die Gefahr der Beschädigung oder Störung durch das Magnetfeld),
  • ferromagnetische Implantate (zum Beispiel ältere Gefäßclips oder Cochlea-Implantate; es besteht die Gefahr der Erwärmung, Verschiebung oder für Fehlfunktion),
  • Pumpensysteme mit magnetischer Steuerung (wie Insulinpumpen, da hier die Gefahr technischer Ausfälle droht).

Zu den relativen Kontraindikationen gehören unter anderem eine Klaustrophobie des Patienten, die den Aufenthalt in der engen Untersuchungsröhre (Gantry) problematisch macht oder eine Schwangerschaft im ersten Trimester. Bei einer Klaustrophobie kann mit einer Sedierung oder offenen MRT-Systemen gearbeitet werden. Für die Durchführung der Untersuchung bei Schwangeren muss indes eine dringende, unaufschiebbare Indikation bestehen. Außerdem können großflächige Tattoos mit metallischen Farbanteilen zur Herausforderung werden.

Kontraindikationen bei der CT

Für die CT wird Röntgenstrahlung genutzt, weshalb die Strahlenexposition und der Aspekt der Kontrastmittelrisiken im Fokus stehen. Eine besondere Herausforderung sind in diesem Zusammenhang Patienten, die nicht mehr zur Einwilligung fähig sind. Die Verwendung des Kontrastmittels wird unter anderem bei Untersuchungen mit Gefäßbezug in Erwägung gezogen. Dabei stellen schwere Kontrastmittelallergien ein Problem dar, denn es können lebensbedrohliche Reaktionen wie der anaphylaktische Schock auftreten.

Als relative Kontraindikationen kommen unter anderem infrage:

  • Niereninsuffizienz (die jodhaltigen Kontrastmittel belasten bei der Ausscheidung die Nieren, es kann ein Kontrastmittel-induziertes Nierenversagen bzw. eine Kontrastmittelnephropathie (CIN) auftreten),
  • Metformin-Therapie (Medikament bei Diabetes, erhöht das Risiko einer Laktatazidose),
  • Schwangerschaft (Strahlenexposition als Risiko für fötale Schäden, besonders im ersten Trimester),
  • Kinder und Jugendliche (sind generell eine besonders strahlensensible Patientengruppe, Einsatz von Low-Dose-Protokollen oder alternativen Methoden wie MRT).

Die patientenindividuelle Steuerung der Vorbereitung kann beispielsweise über das Absetzen bestimmter Medikamente eine risikoarme Röntgenuntersuchung ermöglichen.

Kontraindikationen in der Nuklearmedizin

Für Untersuchungen in der Nuklearmedizin – wie der Entzündungsszintigraphie – werden Radiopharmaka gewöhnlich intravenös verabreicht. Als Risiken stehen die Strahlenbelastung und mögliche allergische Reaktionen im Vordergrund. Wegen des Strahlenrisikos für das Ungeborene stellt eine Schwangerschaft auch bei nuklearmedizinischen Verfahren eine Kontraindikation dar. Während der Stillphase ist das Einlegen einer Stillpause erforderlich, um eine Strahlenexposition des Säuglings durch die Muttermilch zu vermeiden. Andernfalls würde die Stillphase eine absolute Kontraindikation bedingen. Sollte eine Unverträglichkeit gegen Trägerlösungen oder Radiopharmaka bekannt sein, können allergische/anaphylaktische Reaktionen auftreten, weshalb auch in diesem Fall eine nuklearmedizinische Untersuchung kontraindiziert wäre.

Als relative Kontraindikationen gelten im Zusammenhang mit der Nuklearmedizin schwere Leber- oder Niereninsuffizienzen, weil sich dadurch der Abbau der Radiopharmaka verzögert und daraus wiederum eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Zudem ist beim Einsatz jodhaltiger Substanzen an eine etwaige Jodüberempfindlichkeit der Schilddrüse zu denken.

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Fazit: Vor radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen muss eine Bewertung patientenindividueller Risiken erfolgen

Mithilfe radiologischer und nuklearmedizinischer Untersuchungen können Verdachtsdiagnosen funktionell und strukturell sowie für den Patienten belastungsarm überprüft werden. Angesichts möglicher Kontraindikationen ist es unerlässlich, im Vorfeld eine sorgfältige Anamnese und Aufklärung vorzunehmen. Besonders die Klärung von möglichen Aspekten wie dem Vorliegen eines Implantats, einer Beeinträchtigung der Nierenfunktion, Allergien, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahmen gehört zu den notwendigen Maßnahmen, um patientenindividuelle Kontraindikationen rechtzeitig identifizieren und eine Risikoabwägung – sofern es sich um eine relative Kontraindikation handelt – vornehmen bzw. eine Alternative in Erwägung ziehen zu können.

FAQ zu Kontraindikationen in der Radiologie und Nuklearmedizin: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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