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Es gibt verschiedene gute Gründe dafür, als Patient oder Patientin eine Zweitmeinung einzuholen. Für Versicherte in den gesetzlichen Krankenversicherungen ist dieses Verfahren klar geregelt – bei Privatversicherten kann es sich jedoch etwas unterscheiden. Welche Rechte Sie als Privatpatient haben und was Sie beim Einholen einer Zweitmeinung beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhalt

Wie kann ich als Privatpatient eine Zweitmeinung für radiologische Untersuchungen einholen und übernimmt meine Versicherung die Kosten dafür?

Untersuchungen in der Radiologie sind als bildgebende Verfahren Teil des Diagnoseverfahrens bei verschiedenen Krankheitsbildern. Gerade, wenn die inneren Organe wie die Lunge oder die Bauchspeicheldrüse bei unklarer Symptomatik untersucht werden müssen, erhalten Sie eine Überweisung in die Radiologie. Neben dem Röntgen oder der Compuertomographie (CT) kommt dafür die Magnetresonanztomographie (MRT) zum Einsatz. Der Befund entscheidet über die Behandlung. Sind Sie mit der geplanten Therapie nicht einverstanden, können Sie als Kassen- oder Privatpatient eine Zweitmeinung dazu einholen, ob sich für den radiologischen Befund möglicherweise alternative Therapiepfade ergeben. Entweder schließt sich der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, der Empfehlung für den Behandlungsplan aus dem Erstbefund an oder Sie erhalten eine Einschätzung, die davon abweicht.

Wie funktioniert das Einholen einer Zweitmeinung? Und wer bezahlt diesen Schritt eigentlich bei Privatpatienten? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

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Eingriffe, die für das Zweitmeinungsverfahren zugelassen sind

In Deutschland sind Zweitmeinungen besonders für die gesetzliche Krankenversicherung geregelt. Unter anderem definiert § 27 Abs. 2 SGB V, welche Rahmenbedingungen bei Kassenpatienten für den Anspruch auf die Zweitmeinung gelten. Es gibt grundsätzlich kein pauschales Anrecht auf ein zweites ärztliches Gutachten, sondern nur bei bestimmten, planbaren Eingriffen. Unter anderem sind durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) folgende Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren zugelassen:

  • Tonsillotomie
  • Entfernung der Gebärmutter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriffe im Bereich der Wirbelsäule

Die in der Richtlinie des Bundesausschusses erfassten Behandlungen begründen Ihren Anspruch als Patient auf eine zweite ärztliche Einschätzung damit, dass Sie auf diese Weise vor einem schwerwiegenden Eingriff alternative Handlungsoptionen prüfen lassen können. Es gibt für verschiedene Diagnosen mehr als nur eine Behandlungsmöglichkeit.

Dank der Zweitmeinung können Sie sich für die objektiv bessere Therapie entscheiden. Für Patienten, die mit dem Wunsch nach einer Zweitmeinung an einen unserer Standorte kommen, übernimmt die Krankenkasse die für die Richtlinien-Diagnosen des GBA entstehenden Kosten.

Wenn Sie dagegen aufgrund einer anderen Diagnose wegen einer Zweitmeinung in der Radiologie zu uns kommen, ist diese eine Selbstzahlerleistung. Sprich: Die Befundung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durchgeführt.

Gründe für das Einholen einer Zweitmeinung

Warum nehmen Patienten die Zweitmeinung in Anspruch? Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  1. Suche nach Behandlungsalternativen: Viele Diagnosen, die mithilfe der Radiologie gestellt werden, lassen sich auf unterschiedlichen Wegen behandeln. Einige Erkrankungen sprechen auf konservative Behandlungen gut an, wieder andere Krankheitsbilder sind ohne operativen Eingriff kaum ursächlich zu therapieren. Die Zweitmeinung liefert Einblicke in weitere Behandlungsoptionen.
  2. Komplexität der klinischen Symptome: Einige Patienten wünschen sich eine Zweitmeinung, um die Diagnose zu bestätigen. In der Radiologie können sehr komplexe Befunde entstehen. Unsere Radiologen sind dank ihrer Fachkenntnis und verschiedener Spezialisierungen in der Lage, radiologische Bilder und Befunde umfassend zu deuten und damit die Grundlage für die Bildung einer Zweitmeinung zu schaffen.
  3. Unnötige Eingriffe vermeiden: In Deutschland werden Eingriffe mitunter unnötigerweise durchgeführt. Für die Krankenkassen erhöhen sich dadurch die Ausgaben. Für Patienten bedeuten Operationen und sonstige Eingriffe in der Regel eine psychische Ausnahmesituation und häufig auch Schmerzen. Das Einholen der Zweitmeinung mittels Befundung durch LifeLink und unter Beteiligung unserer Spezialisten für Therapieplanung kann – sofern die entsprechenden Umstände im konkreten Fall vorliegen – unnötige Eingriffe vermeiden und andere Therapieoptionen aufzeigen.
  4. Behandlungen besser verstehen: Mitunter wird die Zweitmeinung auch in Anspruch genommen, um eine radiologische Diagnose und deren Behandlung besser zu verstehen. In diesem Zusammenhang stützt die zweite ärztliche Meinung den Erstbefund.

Schritte zum Einholen einer Zweitmeinung

Damit eine Zweitmeinung in der Radiologie erstellt werden kann, müssen sich Patienten zuerst für einen Radiologen entscheiden. An dieser Stelle kann es empfehlenswert sein, die Umkreissuche nicht zu stark auszudehnen. Gesprächstermine ziehen sonst einen weiten Anfahrtsweg nach sich.

Um an einem unserer zahlreichen Standorte von Radiologiespezialisten eine Bewertung der klinischen Symptome im Rahmen der Zweitmeinung einzuholen, wählen Sie einfach den Standort aus, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt. und vereinbaren einen Termin. Dabei ist darauf zu achten, einen gewissen zeitlichen Puffer einzuhalten, da Sie alle nötigen Unterlagen vorbereiten müssen. Dazu gehören:

  • Arztberichte
  • Befunde
  • radiologische Bilder
  • Laboruntersuchungen

Was genau erforderlich ist, klären Sie bei der Terminvereinbarung. Wichtig: Bei einer Operation aus der Richtlinie des GBA muss Ihr Arzt auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen. Zudem haben Patienten einen Anspruch auf Aushändigung der Unterlagen – zumindest in Form einer Kopie.

Wenn Patienten zum Termin für die Zweitmeinung erscheinen, ist eine gewisse Vorbereitung empfehlenswert. Fragen und Bedenken dürfen offen angesprochen werden. Auch, wenn Patienten aufgrund des subjektiven Empfindens zu einer anderen Diagnose tendieren, kann dies angesprochen werden. Die Zweitmeinung ist auch dazu da, den Erstbefund zu stützen oder zum besseren Verständnis zu erklären.

Kommunikation mit der Krankenversicherung

Für die Zweitmeinung trägt eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten nur, wenn es sich um planbare Operationen nach der Richtlinie des GBA handelt. Für alle anderen Behandlungen kann sie selbst entscheiden, ob die Kosten der Zweitmeinung übernommen werden oder nicht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Patienten, dies im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse abzuklären. Dieser Hinweis gilt auch für Privatversicherte. In vielen Tarifen der PKV gilt das Recht auf freie Arztwahl – aber eben nicht in allen. Und auch die Zweitmeinung ist keine Pauschalleistung. Um nicht doch überraschenderweise auf den Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich daher der Kontakt zum Versicherer.

Tipp: Die richtigen Ansprechpartner für Fragen zur Kostenerstattung sitzen meist in den Leistungsabteilungen der privaten Krankenversicherer. Deren Kontaktdaten lassen sich den letzten Leistungsmitteilungen entnehmen.

Auf diesem Weg klären Sie als Privatpatient auch, ob die Krankenversicherung zusätzliche Dokumente benötigt und wie diese einzureichen sind. Da für Privatversicherte das Zweitmeinungsverfahren aus der GKV nicht gilt, kann an Fachärzte in der Regel direkt herangetreten werden. Etwas anderes gilt, wenn Sie mit dem Versicherer im Vertrag das Hausarztprinzip vereinbart haben. Hier ist zu klären, ob die Zweitmeinung an eine Überweisung gebunden ist.

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Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Wie teuer eine Zweitmeinung in der Radiologie wird, lässt sich nicht pauschal sagen, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen. In der regel ist aber mit einigen hundert Euro zu rechnen. Unsere Spezialisten an den verschiedenen LifeLink-Standorten legen die Kosten dabei jedoch nicht willkürlich fest, sondern beziehen sich auf die geltenden Gebührenordnungen mit den entsprechenden Steigerungsfaktoren.

Ob die Krankenversicherungen und Krankenkassen die Kosten erstatten, richtet sich nach der angedachten Behandlung und in der PKV nach dem Versicherungstarif. In der GKV ist eine Kostenübernahme möglich, wenn es um Richtlinien-Behandlungen geht. In allen anderen Fällen ist die Übernahme eine freiwillige Leistung.

Für Privatversicherte sind Aspekte entscheidend, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Dazu gehören auch Selbstbehalte (SB), die noch nicht ausgeschöpft sind. Gerade in den Basistarifen, die sich auf eine Grundversorgung fokussieren, ist die Kostenerstattung vor der Zweitmeinung zu prüfen. In vielen Komfort- und Premiumtarifen wird die Abrechnung der ärztlichen Zweitmeinung erstattet.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Ansprüche

Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf eine kostenlose Zweitmeinung. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kosten für die planbaren Operationen übernommen, welche der GBA in seiner Richtlinie zusammenfasst. Diese gilt jedoch nur für Kassenpatienten. Wer sich dafür entscheidet, ist außerdem an das strukturierte Zweitmeinungsverfahren gebunden. Das bedeutet, dass er oder sie sich beispielsweise nur bei speziell qualifizierten Radiologen beraten lassen darf.

In allen anderen Fällen können Sie eine Zweitmeinung einholen, dürfen sich dann aber nicht darauf verlassen, dass die Kosten auch übernommen werden. Für Privatpatienten gilt das Zweitmeinungsverfahren nicht. Durch die freie Arztwahl dürfen Sie sich von anderen Spezialisten beraten lassen. Ob der Anspruch auf eine Erstattung der Arztrechnung besteht, ergibt sich aus den Tarifbestimmungen der PKV.

Werden die Kosten nicht übernommen, haben Patienten die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Krankenkasse muss dann innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch entscheiden. Ein weiterer Schritt ist die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann der privaten Krankenversicherung. Ob sich eine rechtliche Beratung und der Klageweg am Ende lohnen, muss angesichts der Arztrechnung jeder Patient entscheiden.

Qualitätskriterien bei der Auswahl des passenden Radiologen

Zweitmeinungen holen Patienten ein, wenn es um Operationen und Behandlungen geht, die einen erheblichen Eingriff darstellen. Umso wichtiger ist die Qualifikation des Arztes, der die Zweitmeinung abgeben soll. Für die Auswahl sind die Erfahrungen und Spezialisierungen ein wichtiges Qualitätskriterium. Es empfiehlt sich immer, einen Radiologen aufzusuchen, in dessen Spezialgebiet die Diagnose fällt.

Für den Arzt spricht auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen oder wenn Radiologen in Schulungs- und Kompetenznetzwerke mit Uni-Kliniken eingebunden sind, da es in diesem Zusammenhang zu einem umfassenden Wissensaustausch kommt. Was weniger von Bedeutung ist: Die technische Ausstattung. Zweitmeinungen basieren in der Regel auf den ursprünglichen Untersuchungsergebnissen und radiologischen Bildern. Es muss also nicht der gesamte Prozess erneut durchlaufen werden, sondern Sie stellen Ihre älteren Aufnahmen für einen Vergleich bereit.

Patienten dürfen sich bei ihrer Entscheidung auch von Empfehlungen leiten lassen. Inwiefern es bei einer Zweitmeinung durch Klinikärzte oder Kooperationspartner der Krankenversicherer zu Interessenskonflikten kommt, muss jeder Patienten individuell bewerten.

Fazit: Zweitmeinungen helfen, unnötige Behandlungen zu vermeiden

Die Aussicht auf eine Operation gefällt kaum einem Patienten. Dies ist häufig der Grund, warum Patienten eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen. Sie hilft mitunter, andere Behandlungsoptionen auszuloten. Auf der anderen Seite kann die Zweitmeinung den Erstbefund aber auch bestätigen. Der Nutzen einer Zweitmeinung für Privatpatienten besteht jedoch nicht nur im Vermeiden überflüssiger Eingriffe. Zu den Vorteilen der Zweitmeinung gehört auch, dass sie Kosten im Gesundheitswesen sparen kann. Um am Ende aber nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist vorher immer das Gespräch mit der Krankenversicherung zu suchen.

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