Wie lange dauert die Ausbildung zum Nuklearmediziner?
Der Weg zum Facharzt für Nuklearmedizin beginnt mit dem Medizinstudium, das sich in Deutschland über eine Regelstudienzeit von zwölf Semestern erstreckt. Im Rahmen dieser grundlegenden medizinischen Ausbildung durchlaufen angehende Ärzte einen vorklinischen Abschnitt (der mit dem Physikum endet), den klinischen Teil mit Inhalten aus den verschiedenen Fachgebieten sowie das Praktische Jahr (PJ). Nach dem Bestehen des dritten Staatsexamens und der Approbation darf man nicht nur als Arzt praktizieren, sondern auch die Spezialisierung in einer bestimmten medizinischen Fachrichtung – so auch in der Nuklearmedizin – in Angriff nehmen.
Hierbei handelt es sich um eine Facharztweiterbildung, die nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer fünf Jahre dauert [1]. In den verschiedenen Ausbildungsabschnitten, die an zugelassenen Weiterbildungsstätten wie Kliniken oder spezialisierten radiologischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen absolviert werden, vermittelt die Ausbildung zum Facharzt für Nuklearmedizin Kenntnisse in der Durchführung der Untersuchung sowie Erfahrungen in der Befundung und dem Strahlenschutz. Insgesamt ergibt sich somit eine Ausbildungszeit von etwa elf Jahren bis zur Facharztprüfung.
Der zeitliche Ablauf der Facharztweiterbildung in der Nuklearmedizin
Dass die Ausbildung zum Facharzt für Nuklearmedizin fünf Jahre bzw. 60 Monate in Anspruch nimmt, ist unter anderem in der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer festgeschrieben. Zwar hat diese für die verbindlichen Weiterbildungsordnungen (WBO) der jeweiligen Landesärztekammern nur Empfehlungscharakter. Jedoch folgen diese der MWBO üblicherweise in entscheidenden Teilen – so auch im Hinblick auf die Dauer der Weiterblidung.
Auch bezüglich der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung enthalten die WBO Vorschriften. Angehende Fachärzte für Nuklearmedizin müssen sich demnach mit verschiedenen Verfahren, wie der Szintigraphie des Skeletts oder der Herzszintigraphie sowohl theoretisch als auch praktisch beschäftigen.
Um alle Aspekte der späteren beruflichen Praxis – von der Arbeit in der Radioonkologie über die Befundung bei hybriden Bildgebungsverfahren (wie der PET-CT und PET-MRT bis zur bis zur Anwendung von nuklearmedizinischen Verfahren bei Heranwachsenden – abzudecken, vermittelt die Weiterbildung auch Kenntnisse in Radiopharmazie (Umgang mit Radionukliden im Rahmen der Radioligandentherapie und anderen Radiopharmaka) und Gerätekunde sowie im Strahlenschutz. Die MWBO sieht innerhalb der 60 Monate optionale Inhalte aus dem Fachbereich der Radiologie (bis zu zwölf Monate) bzw. in einem anderen Fachgebiet (sechs Monate) vor.
Bezüglich der zeitlichen Aufteilung legen sich einige der Landes-WBO auf einen zwölfmonatigen Anteil der Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung fest. Damit werden ambulante und klinische Aspekte der Aufgaben von Fachärzten für Nuklearmedizin berücksichtigt.
Auswirkung der Facharztprüfung
Die in den WBO festgelegten Zeiten sind als Mindestausbildungszeit zu verstehen. Allein das Absolvieren der obligatorischen 60 Monate berechtigt jedoch noch nicht zum Führen der Bezeichnung „Facharzt für Nuklearmedizin“. Vielmehr ist dies Voraussetzung für die Anmeldung für die Facharztprüfung. Darüber hinaus müssen fachliche Anforderungen erfüllt werden, die im Logbuch über Richtzahlen (Anzahl durchzuführender Untersuchungen) dokumentiert sind. Schließlich muss das Facharztzeugnis die Eignung des Kandidaten zum Facharzt für Nuklearmedizin bescheinigen.
Im Hinblick auf das Prozedere der Facharztprüfung sind auch die Anmeldefrist von zwei Monaten, die mit der Anmeldung verbundenen Prüfzeiten und die Dauer bis zur Prüfung selbst zu berücksichtigen.
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Fazit: Für die Weiterbildung zum Nuklearmediziner sind mindestens 60 Monate einzukalkulieren
Um die Bezeichnung „Facharzt für Nuklearmedizin“ führen und entsprechende Untersuchungen oder Behandlungen wie die Radiojodtherapie vornehmen zu dürfen, sind nach dem Medizinstudium noch einmal mindestens 60 Monate für die entsprechende Weiterbildung einzuplanen. Erst mit der erfolgreichen Facharztprüfung, für deren Zulassung die Mindestausbildungszeit und die erforderlichen Richtzahlen nachzuweisen sind, kann die Weiterbildung abgeschlossen werden.
[1] Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2025, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 31.03.2026).

