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Das radiologische Verfahren der Computertomographie (CT) gehört zu den wichtigsten bildgebenden Methoden in der medizinischen Diagnostik und wird inzwischen auch für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen eingesetzt. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage, ob der Weg zur CT unbedingt über einen zu- bzw. überweisenden Haus- oder Facharzt führen muss oder ob die Untersuchung auch ohne Überweisung erfolgen kann. Die Antwort geben wir sowohl im Hinblick auf gesetzlich als auch privat Versicherte in diesem kompakten Überblick.
Inhalt

Braucht man eine Überweisung für die CT?

Die Durchführung einer Computertomographie (CT) unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Nach der aktuell gültigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) darf eine CT nur dann durchgeführt werden, wenn das Vorliegen einer rechtfertigenden Indikation (medizinischer Anlass) durch einen fachkundigen Arzt nach § 119 StrlSchV fesstgestellt wurde.

Hintergrund: Die CT ist eine spezielle Röntgenuntersuchung, bei der Schichtaufnahmen des Körpers erstellt werden. Da sie mit einer relevanten Strahlenbelastung verbunden ist, muss der medizinische Nutzen das Strahlenrisiko überwiegen. Obwohl diese Regelung unabhängig vom Versicherungsstatus gilt, gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten.

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Überweisung für gesetzlich Versicherte

Für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Überweisung nach § 24 Bundesmantelverträge-Ärzte (BMV-Ä) grundsätzlich erforderlich. Diese wird vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt, zum Beispiel aus der Herzmedizin (Kardiologie) oder der Krebsmedizin (Onkologie), ausgestellt und berechtigt zur Wahrnehmung der radiologischen Untersuchung.

Die Überweisung muss konkrete Angaben zur

  • medizinischen Fragestellung,
  • der Verdachtsdiagnose und
  • den zu untersuchenden Körperregionen

enthalten. Wichtig: Das letzte Wort zur Untersuchung, die durchgeführt wird, hat immer der Arzt mit der nötigen Fachkunde, was oft der Radiologe ist. Es kann durchaus passieren, dass sich dieser nach einer Bewertung aller Faktoren für ein anderes Untersuchungsverfahren entscheidet.

Überweisung für Privatpatienten

Privatversicherte Patienten benötigen nach dem Versicherungsvertragsrecht formal keine Überweisung, da für sie das Sachleistungsprinzip der GKV nicht gilt. Allerdings ist auch für diese Patienten eine ärztliche Verordnung oder Indikationsstellung unbedingt erforderlich, um die Anforderungen der StrlSchV zu erfüllen.

Viele Radiologen führen die CT bei Privatpatienten nur auf der Grundlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung durch, da diese die medizinische Notwendigkeit belegt. Ausnahmen können bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sein, die als reine Privatleistungen abrechenbar sind. Privatversicherte müssen in diesem Zusammenhang zusätzlich die allgemeinen Bedingungen ihres Versicherungsvertrags (AVB) berücksichtigen. Gerade in Einsteigertarifen kann das Hausarztprinzip verankert sein.

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Fazit: Ohne Überweisung wird eine CT oft nicht durchgeführt

Die CT ist ein bedeutendes Verfahren der Radiologie, durch das auch bei kurzer Untersuchungsdauer eine im Vergleich zum Röntgen bessere Auflösung bei der Darstellung von Gewebe erreichen lässt. Die StrlSchV legt konkrete Rahmenbedingungen fest, die bei der Anordnung und Durchführung der Untersuchung zu berücksichtigen sind. Gesetzlich Versicherte brauchen in den meisten Fällen eine Überweisung, bei Privatversicherten spielen die AVB des abgeschlossenen Tarifs eine zentrale Rolle.

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