Die Röntgenschmerzbestrahlung
(auch Orthovolttherapie, Röntgenreizbestrahlung, Röntgenentzündungsbestrahlung oder Röntgentiefentherapie genannt)
Diese Behandlungsform ist ein altbewährtes Verfahren zur Therapie von schmerzhaften Gelenkarthrosen und Entzündungen, denn schon bald nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen erkannte man auch eine positive Wirkung der Strahlen auf Entzündungen sowie eine Schmerzlinderung. Nach weitergehenden Beobachtungen und Experimenten wurde dann ab den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Röntgenschmerzbestrahlung eingesetzt.
Es werden mehrere Wirkungstheorien diskutiert:
- Steigerung und Beschleunigung von Resorptionsvorgängen der Stoffwechselabfälle bei entzündlichen Reaktionen
- Verminderung einer entzündungsbedingten Mehrdurchblutung
- Hemmung von Autoimmunprozessen
- Veränderung eines „sauren Entzündungsmilieus“ (Azidose) in ein basisches Milieu (Alkalose), was den entzündlichen Reizzustand beseitigt und Schmerzen lindert
- Auch soll der Knorpelstoffwechsel angeregt werden mit positivem Effekt bei degenerativen Gelenkveränderungen
Als vorwiegende Indikationen für die Röntgenschmerzbestrahlung gelten:
- Degenerative Veränderungen großer und kleiner Gelenke (mit Ausnahme der Hüftgelenke) z.B. des Kniegelenks bei einer Gonarthrose
- Chronische Tendinopathien, Sehnenentzündungen z.B. im Bereich der Achillessehne und der Plantaraponeurose des Ellenbogens (Epicondylitis = Tennis- oder Golfellenbogen), der Schulter auch mit Verkalkung
- Schleimbeutelentzündungen (Bursitis)
- Entzündungen der Gelenkhaut (Synovitis) auch nach operativen Eingriffen
- Posttraumtische Gewebeveränderungen zur Beschleunigung des Heilverlaufs (z.B. Kapselbandverletzungen)
Als Kontraindikationen gelten:
- Schwangerschaft
- Jugendliche mit offenen Wachstumsfugen
- Bestrahlungen der LWS-, Becken- und Hüftregion bei Frauen im gebärfähigen Alter
Durchführung:
Zum Einsatz gelangen energiereichere Röntgenstrahlen (150 kV), im Vergleich zur Diagnostik bis etwa 110 kV bei einer Lungenaufnahme. Die Applikation erfolgt über einen Tubus unterschiedlicher Größe, der direkt auf die Haut aufgesetzt wird. Die Einzeldosis beträgt 0,5 Gray, die Bestrahlungszeit ca. 1 Minute. Ein Bestrahlungszyklus umfasst 6 Bestrahlungen, 2 pro Woche, was einer Gesamtdosis von 3,0 Gray entspricht. (Im Vergleich: Krebsbestrahlung ca. 50 Gray, die mindestens täglich durchgeführt wird, was die biologische Wirkung noch verstärkt).
Eine Gewebezerstörung kommt im Gegensatz zur Krebsbestrahlung nicht vor. Als Nebenwirkung kann
es vorübergehend zu einer Verstärkung der Schmerzen kommen, was jedoch eher ein gutes Zeichen darstellt; man sagt „die Bestrahlung schlägt an.“ Langzeitschäden, z.B. des Knochenmarks sind auch bei niedrigen Strahlendosen prinzipiell nicht auszuschließen, jedoch nach Röntgenbestrahlungen nicht erwiesen, ebenso spätere Krebserkrankungen.
Vor der Bestrahlung erfolgt ein Aufklärungsgespräch. Der Beginn der Bestrahlung darf erst nach Ablauf einer Bedenkzeit von einem Tag begonnen werden. Mit einem endgültigen Erfolg der Bestrahlung ist erst nach 3 bis 4 Monaten zu rechnen. Bei Fortbestehen der Beschwerden kann eine zweite Serie nach 5 bis 6 Monaten erfolgen.
Über 60% der Patientinnen und Patienten berichten über einen guten Erfolg, deutliche Reduzierung der Beschwerden oder einen sehr guten Erfolg. Schmerzfreiheit auch über Jahre. Eine Garantie für
eine Besserung besteht jedoch leider nicht.
Da die Bestrahlung im Gegensatz zur Stoßwellentherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, ist die Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten kostenfrei. Benötigt wird lediglich eine Überweisung vom behandelnden Arzt. Privatpatienten erhalten eine Rechnung, die sie ihrer Krankenversicherung einreichen.
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