Welche radiologischen Leistungen richten sich an Privatpatienten oder Selbstzahler und wo liegen deren Vorteile?
Die Radiologie liefert mit verschiedenen bildgebenden Verfahren wie der Magnetresonanztomographie (MRT) Einblicke in körperinnere Strukturen und kann damit Veränderungen und Pathologien aufdecken. Einige Untersuchungen werden allerdings nicht pauschal von den Krankenkassen übernommen, sondern richten sich eher an Selbstzahler und Privatpatienten.
Hintergrund: Damit Untersuchungen als Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diesbezüglich eine entsprechende Entscheidung treffen.
Es kann passieren, dass verschiedene radiologische Verfahren gewissermaßen miteinander „konkurrieren“. Beispiel Brustkrebsvorsorge: Die Mammographie ist als Vorsorgeuntersuchung eine Kassenleistung. Anders verhält es sich aber im Fall der Mamma-MRT, die eine Leistung für Selbstzahler ist.

Mammographie bis Prostata-Scan – Privatleistungen in der Radiologie
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Welche Leistungen in der Radiologie von Krankenkassen übernommen werden, entscheidet ein Bundesausschuss.
- Die Einstufung wird auch von den patientenindividuellen Indikationen beeinflusst.
- Im Fall einer Privatleistung werden die Untersuchungen nach der Gebührenordnung abgerechnet.
Innerhalb der Radiologie haben Verfahren wie die Computertomographie (CT), die MRT und Kombinationsuntersuchungen in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. So hat beispielsweise beim Röntgen die digitale Aufnahmetechnik den klassischen Röntgenfilm abgelöst. Verschiedene Methoden konnten sich sogar zum Goldstandard in der Onkologie oder Kardiologie entwickeln. Andere Verfahren werden von der GKV weiterhin nur in Ausnahmefällen erstattet oder sind komplett Privat- und Selbstzahlerleistungen.
Mammographie
Die Mammographie ist eine der wichtigen Untersuchungsmethoden zur Vorsorge bzw. Früherkennung von Brustkrebs. Im Rahmen des Screenings und der festgelegten Vorsorgeuntersuchung werden die Kosten der Untersuchung von den Krankenkassen übernommen. Sofern die Untersuchung auf den Wunsch der Patientin hin erfolgt, handelt es sich um eine Leistung für Selbstzahler bzw. Privatpatienten. Ähnliches gilt für die Mamma-MRT, die eine sehr hohe Auflösung bei der Abbildung von Weichgewebe erreicht und damit auch kleine Raumforderungen erkennt. Bei einigen Indikationen – unter anderem einem Rezidiv – kann die Untersuchung über die GKV abgerechnet werden. In vielen anderen Fällen ist sie jedoch eine Privatleistung.
Osteodensitometrie/Knochendichtemessung
Mithilfe der Untersuchung kann die Mineralisation des Knochens überprüft werden, um Osteoporose (Knochenschwund) oder deren Vorstufe – die Osteopenie – festzustellen. Das Verfahren basiert auf dem Einsatz von Röntgenstrahlen und ist belastungsarm. Im Rahmen eines engen Indikationskatalogs ist die Untersuchung eine Leistung der Krankenkasse. Außerhalb dieses Katalogs werden die Untersuchungskosten nicht übernommen.
Digitale Volumentomographie (DVT)
Mit der digitalen Volumentomographie (DVT) lässt sich in der Zahnmedizin der Einsatz von Implantaten vorbereiten. Zu den Vorteilen der Untersuchung zählen eine hohe Bildqualität, die schnelle Bildgebung und eine strahlenreduzierte Durchführung. Allerdings ist die Methode – auch, wenn sie eine verbesserte Behandlungsplanung ermöglicht – keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die DVT wird durch den Behandler im Normalfall als Privatleistung abgerechnet.
Multiparametrisches MRT der Prostata
Prostatakrebs ist bei Männern eine der häufigsten Krebserkrankungen, insbesondere im höheren Alter. Mittlerweile ist die Erkrankung bei frühzeitiger Diagnose allerdings gut beherrschbar – mit einer häufig positiven Prognose. Zur regulären Vorsorge gehören die Tastuntersuchung und Bestimmung des PSA-Werts. Die multiparametrische MRT der Prostata liefert hochaufgelöste Bilder, auf denen sich ein Tumor gut erkennen lässt. Im Vergleich zur Biopsie erfasst das Verfahren die Prostata als ganzes Organ. Bis auf einige Ausnahmen – wie Versorgungsverträge von bestimmten Kassen mit der Radiologie – handelt es sich bei dieser Untersuchung um eine Selbstzahlerleistung.
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Fazit: Ob die Diagnostik eine Privatleistung ist, hängt meist von der Indikation ab
Die Möglichkeit, mithilfe von ionisierender Strahlung oder Magnetfeldern Strukturen und Funktionen der inneren Organe zu betrachten, bedeutet für die Medizin einen erheblichen Fortschritt. Mithilfe der Radiologie und Nuklearmedizin lassen sich viele Fragestellungen beantworten – ohne, dass Ärzte zum Skalpell greifen müssen. Eine ganze Reihe an Untersuchungen wird trotzdem nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern ist eine Leistung für Privatversicherte oder Selbstzahler. Bevor Patienten eine Behandlung in Anspruch nehmen, sollte – gerade wenn es sich um teure Untersuchungen handelt – die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden.