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Die Magnetresonanztomographie (MRT) bietet einen detaillierten Blick ins Körperinnere, ohne den Patienten dabei dem Risiko einer Operation oder Strahlung auszusetzen. Für einige Patientengruppen wird aber genau die spezifische Funktionsweise des Verfahrens zum Problem. Implantate gelten nach wie vor als Kontraindikation, weshalb die MRT bei Trägern von Herzschrittmachern in der Regel nicht unter den üblichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. In diesem Magazinbeitrag zeigen wir auf, welchen Einfluss MRT-Geräte auf den Untersuchungsablauf haben und warum das Verfahren trotz der Nutzung von Magnetfeldern nicht grundsätzlich für Träger von Herzschrittmachern verboten ist.
Inhalt

Herzschrittmacher & MRT: Was ist erlaubt, was nicht?

Mit der Magnetresonanztomographie (MRT) steht der Medizin ein bildgebendes Verfahren zur Verfügung, das durch den Einsatz starker Magnetfelder und Hochfrequenzimpulse Bilder mit hohem Weichgewebekontrast erzeugt. Aufgrund der physikalischen Grundlagen sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, gerade wenn es um Patienten mit Implantaten geht. Speziell Herzschrittmacher, die beispielsweise bei verschiedenen Herzrhythmusstörungen zur Anwendung kommen, galten in der Vergangenheit regelmäßig als absolute Kontraindikation für die MRT.

Untersuchungen wurden vermieden, da das Risiko einer Wechselwirkung zwischen den magnetischen Feldern des MRT-Geräts und den elektronischen Komponenten des Schrittmachers bestand. Für den Patienten hätten sich bei einer dadurch verursachten Fehlfunktion des Schrittmachers schwerwiegende Folgen für das umliegende Herzgewebe ergeben können. Heute hängt die Durchfühbarkeit einer MRT bei Vorhandensein eines Herzschrittmachers maßgeblich davon ab, welches System implantiert wurde und unter welchen Bedingungen die Untersuchung stattfindet.

herzschrittmacher-mrt-sicherheit-kontraindikation-zulassung

Wann ist eine MRT für Träger von Herzschrittmachern eher ausgeschlossen?

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Ältere Herzschrittmacher gelten im Zusammenhang mit der MRT nach wie vor als kritisch.
  • Die Hochfrequenzimpulse des Tomographen können zur Erhitzung der Elektroden des Schrittmachers führen.
  • Das statische Magnetfeld kann ferromagnetische Anteile mechanisch beanspruchen.

Die Frage, ob eine MRT für einen Herzschrittmacherträger möglich ist, beantwortet sich anhand der Zuordnung des konkreten Geräts zu einer von zwei Systemklassen, nämlich

  • nicht-MRT-fähige und
  • MRT-taugliche Herzschrittmacher.

Auf die Basisfunktion der Systeme hat diese Einteilung jedoch keinen Einfluss, da sie ausschließlich angibt, ob das Gerät für eine MRT-Untersuchung zugelassen ist oder nicht. Bei den nicht-tauglichen Varianten handelt es sich oft um ältere Modelle bzw. Geräte. Bei deren Vorhandensein ist eine Untersuchung prinzipiell kontraindiziert, da

  • das starke Magnetfeld die Impulsabgabe stören kann,
  • die Elektroden sich erwärmen und
  • das Risiko eines Totalausfalls des Geräts

besteht. Sollte vor einer Untersuchung ein Herzschrittmacher dieser Gruppe identifiziert bzw. zugeordnet werden, ist das Ausweichen auf ein anderes Bildgebungsverfahren die Alternative.

Mittlerweile wird das Risiko im Fachbereich der Radiologie allerdings sehr differenziert betrachtet. Laut einem Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) haben Beispiele in der Vergangenheit gezeigt, dass eine Untersuchung in begründeten Einzelfällen auch außerhalb der Zulassung (Off Label Use) möglich ist. Allerdings gilt dies nur, wenn der Nutzen eindeutig höher als das Risiko einzustufen ist und umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden [1].

Die neueren Geräteklassen mit einer MRT-Tauglichkeitsbescheinigung sind für einen entsprechenden Einsatz angepasst. Wichtig ist dabei jedoch, dass im Hinblick auf die angelegte Feldstärke und das jeweilige Untersuchungsprotokoll die Vorgaben des Herstellers stets exakt eingehalten werden. Zu beachten ist auch, dass nicht nur das Gehäuse und die Steuerelektronik, sondern auch die Elektrode des Schrittmachers in die Betrachtung einbezogen werden. Zudem ist das Gesamtsystem des Schrittmachers kritisch zu prüfen, wenn nach dem Einsetzen Änderungen – wie ein Elektrodenwechsel – vorgenommen wurden.

Wann bedeutet der Herzschrittmacher ein hohes Risiko im Hinblick auf die MRT?

Eine blind – also ohne genaue Kenntnis des Typs, Herstellers, Modells und MRT-Status des implantierten Systems – durchgeführte Untersuchung ist besonders riskant, da nicht klar ist, wie empfindlich das Gerät – in Form von Störungen oder einer Blockade – auf das starke Magnetfeld reagieren wird.

Auch wenn es sich um einen zugelassenen Schrittmacher handelt, kann ein Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden. Untersuchungsparameter – insbesondere die Feldstärke – außerhalb der Zulassungsgrenzwerte sind daher unbedingt zu vermeiden.

Ein bis 1,5 Tesla (Maßeinheit der magnetischen Feldstärke) zugelassener Herzschrittmacher sollte nicht höheren Werten (von bis zu 3,0 Tesla) ausgesetzt werden. Dasselbe gilt für Scans oberhalb der zugelassenen spezifischen Absorptionsrate (SAR; ein Maß für die vom Gewebe aufgenommene Hochfrequenzenergie).

Was ist für die Durchführung der MRT mit Herzschrittmacher besonders wichtig?

Bei Geräten, die als MRT-sicher gelten, müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Diese sehen nicht nur die vollständige Dokumentation von Spezifika wie Typ, Hersteller und Modell, sondern auch die Erfassung des MRT-Status von Aggregat und Elektroden vor. Diesbezügliche Informationen befinden sich im Implantatausweis und im Implantationsbericht, aus denen auch etwaige Änderungen der Systemkonfiguration ablesbar sind.

Da der Nutzen der Untersuchung das verbleibende Restrisiko auch bei Geräten mit Zulassung übersteigen muss, ist die Indikation von zentraler Bedeutung. Von einem überwiegenden Nutzen ist in der Regel bei besonders ernsthaften Erkrankungen – beispielsweise einer schweren Kardiomyopathie oder dem Verdacht auf Prostatakrebs – auszugehen.

Umprogrammierung des Herzschrittmachers

Ein Facharzt versetzt das Gerät vor der Untersuchung in einen speziellen MRT-Modus. Bei einem Herzschrittmacher sieht dieser meist so aus, dass keine Steuerung mehr über die Herzaktivität erfolgt. Stattdessen arbeitet das System in einem festen Takt. Das Ziel dabei ist eine Vermeidung von Fehlfunktionen durch MRT-induzierte Signale aus dem Magnetfeld. Nach der Untersuchung wird der Schrittmacher wieder in den Modus mit den patientenindividuellen Funktionsparametern versetzt.

Monitoring und Funktionskontrolle während der Untersuchung

Während der MRT-Untersuchung ist ein kontinuierliches Monitoring der Herzfunktion und Vitalwerte erforderlich. Damit lässt sich sicherstellen, dass in einem Notfall schnell und direkt reagiert werden kann. Im Anschluss an den Scan erfolgt eine vollständige Funktionskontrolle des Schrittmachers.

Alternative Untersuchungsverfahren, wenn die MRT bei Patienten mit Herzschrittmacher nicht möglich ist

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Je nach Indikation sind alternative Verfahren für die Bildgebung verfügbar.
  • Die CT-Untersuchung bietet sich unter anderem für Gefäßuntersuchungen an.
  • Mit dem Ultraschall lassen sich oberflächliche Strukturen schnell befunden.

Trotz der Entwicklung moderner, MRT-tauglicher Herzschrittmacher können die konkreten Rahmenbedingungen gegen die Durchführung der Untersuchung sprechen, sodass andere bildgebende Verfahren als Alternative in Betracht gezogen werden müssen. Gerade beim Verdacht auf eine bösartige (maligne) Tumorerkrankung ist ein bildgebender Befund entscheidend für die Sicherung der Diagnose und die Planung einer Therapie.

Computertomographie (CT)

Mit ihren hochauflösenden Schnittbildern liefert die Computertomographie (CT) unter anderem Hinweise auf das Vorliegen verschiedener Herzerkrankungen – beispielsweise eine koronare Herzkrankheit (KHK) – und ist als Low-Dose-Untersuchung auch Teil der Lungenkrebsvorsorge. Da das Verfahren auf anderen physikalischen Grundlagen als die MRT basiert, ist es für Träger von Herzschrittmachern grundsätzlich geeignet.

Ultraschall (Sonographie)

Mit dem Ultraschall (Sonographie) lassen sich insbesondere oberflächliches Weichgewebe gut darstellen und Informationen zum Blutfluss in den Gefäßen gewinnen. Als Herzultraschall (Echokardiographie) spielt das Verfahren in der Kardiologie (Herzmedizin) eine zentrale Rolle, kommt aber auch in der Abdomendiagnostik zum Einsatz, ohne Wechselwirkungen mit Implantaten auszulösen.

Nuklearmedizin

Nuklearmedizinische Verfahren wie die Myokardszintigraphie (Herzszintigraphie) oder die PET-CT (Positronen-Emissions-Tomographie kombiniert mit CT) dienen zur Klärung verschiedener Fragen zur Herzdurchblutung, der Suche nach unbekannten Entzündungsherden sowie zur Ausbreitungsdiagnostik bei Tumorerkrankungen. Die Verfahren basieren auf ionisierender Strahlung, die keine Wechselwirkung mit einem Herzschrittmacher hervorruft.

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Fazit: MRT-Untersuchungen sollten nur dann durchgeführt werden, wenn der Status des Herzschrittmachers bekannt ist

Durch die Anwendung von starken Magnetfeldern und Hochfrequenzimpulsen wird auf den MRT-Bildern zwar eine hohe Weichgewebeauflösung erreicht. Zugleich stellt diese Funktionsweise aber im Hinblick auf Herzschrittmacher und andere implantierte Geräte eine Herausforderung dar.

Dies gilt besonders für ältere Geräte, die nicht MRT-tauglich sind. Moderne Implantate sind hingegen so ausgelegt, dass eine MRT möglich ist. Aus diesem Grund wird die Untersuchung regelmäßig nur dann durchgeführt, wenn der Radiologiepraxis das betreffende Schrittmachermodell bekannt ist und der Scan sowohl im Hinblick auf die konkreten technischen Parameter des Implantats als auch die Nutzen-Risiko-Abwägung für vertretbar gehalten wird.

FAQ zur Durchführbarkeit der MRT-Untersuchung bei Herzschrittmacherpatienten: Die wichtigsten Fragen und Antworten

[1] Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, MR-Untersuchungen bei Patienten mit Herzschrittmachern und implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren, Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG), online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 28.05.2026).

[2] Steinwender, C., Blessberger, H., Kiblböck, D., Saleh, K. & Kammler, J. (2018). Sondenloser Schrittmacher Micra™ – Klinische Erfahrungen und Perspektiven. Herzschrittmachertherapie + Elektrophysiologie, 4/2018. https://doi.org/10.1007/s00399-018-0592-9.

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