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Lungenkrebs ist eine der Tumorerkrankungen mit einer für viele Patienten schlechten Prognose. Weil das Bronchialkarzinom im frühen Stadium selten Symptome verursacht, wird es häufig erst spät erkannt, wenn es bereits zur Metastasierung gekommen ist. Seit dem 1. April 2026 können starke Raucher in Deutschland ein Lungenkrebs-Screening unter bestimmten Voraussetzungen als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Mit dieser Maßnahme wurde die Lungenkrebsvorsorge und -prävention gestärkt. Erfahren Sie hier, wer genau die Untersuchung kostenlos in Anspruch nehmen kann und welches Verfahren für das Screening eingesetzt wird.
Inhalt

Kostenlose Lungenkrebsvorsorge ab April 2026: Wer hat Anspruch auf das Screening?

Lungenkrebs bzw. das Bronchialkarzinom ist in Deutschland eine der häufigsten krebsbedingten Todesursachen – jährlich erhalten rund 58.000 Menschen die Diagnose, etwa 45.000 sterben an den Folgen [1]. Der Grund: Da im Anfangsstadium kaum spezifische Symptome auftreten, wird nur ein Bruchteil der Fälle in einer frühen Phase entdeckt, in der die Heilungschancen noch vergleichsweise günstig sind.

Ab dem 1. April 2026 ist das Lungenkrebs-Screening auf Basis eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Menschen mit hohem Tabakkonsum eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Personengruppe gilt gegenüber dem Risiko, am Bronchialkarzinom zu erkranken, als besonders exponiert.

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An wen richtet sich das Lungenkrebs-Screening konkret?

Im Fokus der neuen Regelung stehen Personen, die gegenwärtig oder in den zurückliegenden Jahren starke Raucher sind bzw. waren. Die Medizin macht das Rauchen für einen erheblichen Anteil der Lungenkrebserkrankungen verantwortlich. So sollen bei Männern über 90 Prozent und bei Frauen 60 Prozent der Bronchialkarzinome auf diesen Umstand zurückzuführen sein [2]. Anspruch auf die Vorsorgeleistung haben gesetzlich krankenversicherte Personen zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens seit 25 Jahren rauchen oder geraucht haben.

Bei diesen muss ein starker Tabakkonsum mit mindestens 15 Packungsjahren erkennbar sein. Ein Packungsjahr entspricht dem Konsum von einer Packung Zigaretten (20 Stück) pro Tag über ein Jahr. Wer jeden Tag zwei Packungen innerhalb von zwölf Monaten raucht, hat damit zwei Packungsjahre erreicht. Bei zehn Zigaretten pro Tag entsprechen zwei Jahre einem Packungsjahr.

Der Beschluss des G-BA richtet sich aber nicht nur an aktive Raucher. Solange die rauchfreie Phase nicht länger als zehn Jahre andauert, kann die Vorsorgeuntersuchung auch von ehemaligen Rauchern in Anspruch genommen werden, denn auch nach einem Rauchstopp sinkt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, nur langsam [3].

Die Niedrigdosis-Computertomographie als Untersuchungsverfahren

Im Rahmen des Screenings wird die Lunge mittels radiologischer Bildgebung betrachtet. Der Beschluss des G-BA [4] legt sich dazu auf die Niedrigdosis-Computertomographie (Low-Dose-CT) fest. Dabei wird die Lunge mit einer im Vergleich zur herkömmlichen Computertomographie (CT) geringeren Strahlenbelastung aufgenommen.

Für die Durchführung schreibt der G-BA in seinem Beschluss ein festes Prozedere vor:

  • Eine Prüfung durch den Erstbefunder, ob die erforderlichen Voraussetzungen für das Screening erfüllt sind.
  • Die Aufklärung des Patienten über die Anwendung der Low-Dose-CT.
  • Die Bildakquisition mittels Computertomographen und die Befundung der Aufnahmen.
  • Stellt der Erstbefunder kritische Auffälligkeiten fest oder ist eine weitere Abklärung erforderlich, wird der Scan von einem zweiten Radiologen mit der entsprechenden Fachkunde geprüft (Zweitbefundung).
  • Die Mitteilung des Befundes innerhalb von 14 Tagen.

Für die Durchführung des Screenings legt der Beschluss des G-BA gewisse fachliche Anforderungen fest, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) orientieren. Demnach ist eine Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie mit einer Fortbildung für Untersuchungen der Lungenkrebsfrüherkennung grundsätzlich erforderlich. Weiterhin hat der Behandler eine Mindestanzahl an Befundungen mittels Thorax-Computertomographie nachzuweisen.

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Fazit: Neues Screening verbessert Möglichkeiten der Früherkennung

Mit dem Low-Dose-CT steht der Medizin ein Verfahren zur frühen Erkennung von Lungenkrebs zur Verfügung. Mit dem Beschluss, diese Screening-Methode ab dem 1. April 2026 in die Vorsorge einzubinden, verbessert der G-BA die Bedingungen, Bronchialkarzinome in einem für Patienten günstigen Stadium zu finden. Je früher die Diagnose gestellt werden kann, desto besser fällt häufig die Prognose aus und umso schneller kann mit einer geeigneten Therapie begonnen werden. Die neue Früherkennung ergänzt die bestehenden Vorsorgeuntersuchungen – wie das Mammographie-Screening – und stärkt somit die Krebsprävention in Deutschland insgesamt.

[1] ÄrzteZeitung, Sterblichkeit wegen Krebs in nahezu allen Altersgruppen rückläufig, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 15.04.2026).

[2] Erazo B M, Amigo C H, Oyarzún G M, Peruga U A. Tabaquismo activo y cáncer pulmonar: determinación de fracciones atribuibles por sexo [Smoking and lung cancer: attributable risks according to gender]. Rev Med Chil. 2008 Oct;136(10):1272-80. Spanish. Epub 2009 Jan 15. PMID: 19194623.

[3] Pinsky PF, Zhu CS, Kramer BS. Lung cancer risk by years since quitting in 30+ pack year smokers. J Med Screen. 2015 Sep;22(3):151-7. doi: 10.1177/0969141315579119. Epub 2015 Apr 29. PMID: 25926339.

[4] Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL), Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdo- sis-Computertomographie bei Rauchern, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 15.04.2026).

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